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Herzog Christoph von Württemberg beurkundet die von Markgraf Ernst von Baden getroffene Ordnung, dass nach seinem Absterben alle Kleinode, Silbergeschirr, Barschaft, Gültbriefe und Fahrnis- mit Ausnahme der Geschütze, Wehr, Harnisch und Munition-, desgleichen einige auf der Landschreiberei zu Baden, dem Amt Mühlburg und sonst stehende Gülten unter seine beiden Söhne Markgraf Bernhard und Markgraf Karl, gleichmässig verteilt, die Schulden des Markgrafen Bernhard in Höhe von 18.000 Gulden bezahlt werden und er am Hof seines Vaters unterhalten werde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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