Hans Sytz aus Ilsfeld, Hans Prust und Peter Schelling, beide aus Bottwar [Großbottwar Kr. Ludwigsburg], Hans Heberlin, B. zu Lauffen und Matthäus Schütz aus Schozach [Kr. Heilbronn], wegen Beteiligung an den Bauernunruhen landflüchtig gewesen, auf ihre Bitten wieder eingelassen und auf Gnade und Ungnade angenommen, danach auf Befehl nach dem Maß ihrer Vergehen mit einer angemessenen Geldstrafe belegt und im Turm gef., schließlich aber, obgleich fernerer Strafen verfallen, feigelassen, schwören U. und versprechen, fortan außer einem abgebrochenen Brotmesser weder Wehr noch Harnisch zu tragen, auch offene Zechen, Jahrmärkte und heimliche Zusammenkünfte zu meiden.