Schultheiß Gerlach, der Rat und die Bürgerschaft der Stadt Weil der Stadt (Wyle) gestatten dem Kloster Bebenhausen, eine Hofstätte in ihrer Stadt anzukaufen, und befreien dieselbe sowie des Klosters Angehörige darauf von allen Steuern und Frohnen, wogegen ein Bürger der Stadt, den das Kloster etwa darauf setzen sollte, von seinen Verpflichtungen als solcher nicht frei werden soll.