Jakob Wahl von Weilheim, wegen Feilbietens von falschem Ingwer auf dem St. Gallen-Märkten zu Kirchheim dortselbst gef., jedoch unter der Bedingung freigelassen, dass er einen großen Frevel von 13 lb hl sowie die Atzung bezahlt, dass er ferner künftig Gewürzfälschungen unterlässt und Fälschungen, die ihm bekannt werden, anzeigt, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.