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Die evangelische Kirchenverfassung, Zusammenberufung der Provinzialsynoden und deren Verhandlungen. Kirchenordnung
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1OB 002 Konsistorium der Evangelischen Kirche im Rheinland
Konsistorium der Evangelischen Kirche im Rheinland >> B 1 Kirchenverfassung und Synodaleinrichtung >> B I a Generalia
1919-1922
Enthält: Erste Sitzung am 4.03.1919, Eröffnung der Synode (Seite 10); Entwurf eines kirchlichen Gesetzes betr. die Verfassung der evgl. Landeskirche in Würtemberg, (Seite 29);Entwurf eines kirchlichen Gemeindewahlgesetzes (Seite 36); Entwurf eines Kirchengesetzes betr. eine außerordentliche Kirchenversammlung zur Feststellung der künftigen Verfassung für die evgl. Landeskirche der älteren Provinzen Preußens (Seite 54); Verzeichnis der Mitglieder der außerordentlichen 35. Tagung der rheinischen Provinzialsynode, (Seite 56); Verfassung der vereinigten evangl. -protestantischen Landeskirche Badens (Seite 99); Verfassung der Bremischen evgl. Kirche vom 14.06.1920 (Seite 114); Entwurf einer Verfassung der evgl. Kirche Preußens (Seite 154); Verfassungsurkunde für die evgl. Kirche der altpreußischen Union (Seite 288)B I a 02 Bd. XV