Johann Graf zu Wertheim und Johann von Swynfurt führen als Treuhänder des verstorbenen Anshelm, Pastors zu Grubingen, die von diesem geplante Stiftung eines Altars zu Ehren des Erzengels Michael und aller Engel der Pfarrkirche zu Wertheim aus. Der Vikar des Altars hat die Residenzpflicht. Er muß an allen Feiertagen mit den übrigen Vikaren in Chorrock und Chorhaube die Mette, die Tagmesse und Vesper begehn, an Werktagen einfach die Tagmesse (die übrigen Herren höchstens freiwillig). Einmal wöchentlich soll er an seinem Altar Messe lesen, doch unbeschadet der Rechte des Pfarrers. In das Gebet ist stets der Stifter einzuschließen. Der Graf präsentiert den Vikar dem Bischof von Wirtzburg. Dotiert ist die Vikarie mit 500 fl. von dem an den Propst von Holzkirchen gezahlten Kaufgeld. Hieraus bezieht der Vikar jährlich bei 50 Malter Frucht und was sonst der Kaufbrief gewährleistet. Ferner bezieht er 6 1/2 fl. Zins, die von dem Propst zu Holzkirchen mit 100 fl. gekauft wurden. Außerdem bekommt er eine Behausung in der Stadt Wertheim, die früher zum Marien-Magdalenen-Altar gehört hat, schließlich Anteil an der Präsenz der Vikare von Vigilien und Seelenmessen, worin er mit 80 fl. eingekauft wurde.