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Martin Krapff, sesshaft zu Necklingsberg, zu Schorndorf gef., weil er die Güter, die seinen Kindern gehören, hatte verfallen lassen und seine Gläubiger nicht bezahlt hatte, jedoch auf vorliegende Verschreibung hin freigelassen, gelobt, den von der Obrigkeit eingesetzten Pflegern seiner Güter keine Schwierigkeiten zu machen, seine Atzung im Gefängnis selbst zu bezahlen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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