Anspruch auf den Bauernkotten Hartig im Gericht Werden, Honschaft Hamm, der einst dem Arndt am (auf’m) Hartig gehörte. Von dessen vier Söhnen Friedrich, Hermann, Konrad und Ludger zogen die beiden jüngeren außer Landes, während Friedrich den Anteil seines Bruders Hermann kaufte und auf dem Kotten blieb. Friedrich brachte den Kotten als „donatio propter nuptias“ in seine Ehe mit Anna Spille ein. Als Friedrich kinderlos starb, heiratete seine Witwe Dietrich Bottendahl, der 1698 vom Abt von Werden mit dem Kotten behandet wurde. Anna starb am 10. Aug. 1699 ohne Kinder und ohne Testament. Bottendahl kaufte von den Verwandten seiner Frau, Wirich Spill und Elisabeth von der Heidt, das Erbrecht und heiratete Elsken Barnscheid, mit der er zwei Kinder hatte. Elsken wurde 1700 mit dem Kotten behandet. Als Bottendahl starb, heiratete seine Witwe den Appellanten, der seitdem den Kotten bewohnte. 1707 beanspruchte Hermann Hartigs Tochter Catharina im Paß unter Berufung auf ein angebliches Testament ihres Onkels Friedrich auf’m Hartig von 1698 den Kotten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob Catharina zum katholischen Glauben übergetreten ist.