Carl Franz von Lerchenfeld bestätigt dem Coelestin [I. Vogl], Abt von St. Emmeram, den Kauf seines Hofs in Schambach und verfügt, dass die Kaufsumme an Georg Konrad von Lerchenfeld zu entrichten ist, bei dem er verschuldet ist. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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