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"Bürgermeister, Gericht und ganze Gemein des Marktfleckens Dörzbach" bekennen , vom Edeln Valentin Heinrich Rüden von Bödigkheim und Colleberg zu Eberstatt und Sündelzheim, mit Konsens des Georg Sigmund von Eyb, 1000 Gulden Fränkischer Landeswährung, je 15 Batzen oder 60 Kreuzer, und guten Reichsthaler pro 18 Batzen und den Dukaten pro 2 Gulden aufgenommen zu haben. Die Schuldner Verpflichten isch in jedem Herbst, statt der "jährlichen Pension und Abzins", dem Geldverleiher , seinen Erben oder dem rechtmäßigen Inhaber des Schuldbriefes, 3 1/2 Fuder Most (Dörzbacher Eych), zu liefern. Die Lieferung soll im Herbst 1629 beginnen und fortgesetzt werden bis das ganze Kapital abgelöst ist. Zu Unterpfand setzt die Gemeinde ihren noch unverpfändeten Wald, das Bahnholz genannt, von 300 Morgen. Auf Ansuchen der Schuldner hat Georg Sigmund von Eyb den Brief unterschrieben und sein Siegel angehängt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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