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Hans Krapff, Gerber, vormals sesshaft zu Reutlingen, wegen Bruchs einer älteren U.-Verschreibung (1) erneut ins Gefängnis geworfen und peinlich beklagt, jedoch auf Bitten seiner Freundschaft und anderer ehrbarer Leute wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg ohne Erlaubnis nie wieder zu verlassen und seine in der Zeit vom 09. bis zum 22. Nov. 1536 aufgelaufenen Atzungs- und Gefängniskosten selbst zu bestreiten. Krapff war ungefähr vor 4 Jahren zu Lauffen wegen Diebstahls verurteilt und mit Ruten ausgeschlagen worden und hatte in seiner damals geschworene U. gelobt, das Fürstentum Württemberg für immer zu verlassen. Bürgen: die wohlbescheidnen Hans Heuss von Tübingen (2), Jakob Ziegler von Marbach (3) und Gut Heinrich auf der Herberg zu Beihingen [Kreis Ludwigsburg].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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