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Hans Wernher seßhaft zu Bondorf im Gäu, wegen Totschlagverdachts im Wirtshaus des Stoffel von Rain zu Bondorf gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und anderer Personen mit der Auflage wieder freigelassen, die Forderungen, die sich aus dem Totschlag ergeben würden, zu erfüllen, Atzung und sonstige Unkosten selbst zu bezahlen und eine Verschreibung zu errichten, schwört U. und verspricht eidlich, dem Urteil nachzukommen. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich für ihn verschreiben. Bürgen: die ehrsamen Hans Brüning und Remy Mickeler, beide seßhaft zu Bondorf, mit einer Bürgschaftssumme von 100 fl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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