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Philipp Lauster, Schultheiß zu Münster, Cannstatter Amts, verkauft mit Bestätigung von Vogt, Bm. und Gericht zu Cannstatt an Hz. Eberhard (III.) seine halbe Behausung zu Berg samt der darinstehenden Walkmühle, einem halben Keller dabei und dem daraufstehenden ganzen Häuslein um 660 fl, wovon ihm 400 fl bar und der Rest auf Lichtmeß (2. Febr.) 1663 zu erstatten sind. Das verkaufte Gut ist mit 1 1/2 lb h jährlichem Zins zugunsten der Kastkellerei Stuttgart, 1 lb h jährlichem ewigem Urbarzins sowie 30 kr gen. Steuer zugunsten der Stadt Cannstatt belastet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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