Herzog Ulrich von Württemberg beurkundet eine Kundschaft und ein Urteil in Sachen des Johann von Neuhausen, Kirchherrn daselbst, seinem Vogt zu Lauffen, Sebastian von Nippenburg, wegen ihres 16-jährigen Pflegesohnes Jörg Wolf von Neuhausen, betreffend Verkauf eines Teiles seiner Güter, zu Hofen am Neckar der gegen Wernher von Neuhausen rechtskräftig sein soll.