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Ulrich Hußman und mit ihm sein Bruder Konrad Berkan, beide von Köngen, im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, schwören nach ihrer auf Fürbitte erfolgten Freilassung U. und verpflichten sich, dem Ziegler von Köngen in seinem Prozess gegen Albrecht Domen von Neuburg vor dem Hofgericht zu Rottweil in keiner Weise beizustehen und Rechtsansprüche gegen die armen Untertanen ihren obengenannten Herrn nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen. Bürgen: Henslin Koch und Martin Binder von Köngen mit 200 fl Bürgschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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