Konrad Ziegler von Lenningen, wegen einiger Diebstähle im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, jedoch aus Gnaden freigelassen, nachdem ihm das linke Ohr abgeschnitten wurde, schwört U., verspricht, sein Leben lang außerhalb der beiden Herrschaften von Württemberg zu bleiben und nur mit Erlaubnis beider Herrschaften wieder ins Land zu kommen, gelobt außerdem, Rechtansprüche gegen seine obengenannten Herrn und gegen diejenigen, die ich vertreten, nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen. Bei einem Bruch der U. Hat die Obrigkeit das Recht, ihn durch Erhängen, wie es für Diebe von Rechts wegen üblich hinzurichten.