Martin Backeler, sesshaft zu Neckartailfingen, wegen unehrbaren Verhaltens und Vernachlässigung seiner Familie zu Nürtingen gef., jedoch auf vielfache Fürbitten wieder freigelassen mit der Auflage, sein Lasterleben, Spielen, Trinken und dergleichen aufzugeben und sich ehrbar zu verhalten, schwört U. Sollte Backeler wieder spielen, an einem Sonntage mehr als einen Trunk tun, an andern Tagen nachts oder tags trinken oder in Gesellschaften gehen, mit den Juden streiten oder sich sonst ungebührlich benehmen, so soll er jedes Mal mit einem Monat Turmstrafe bei Wasser und Brot bestraft werden.