Marx Mautz, Bastian Lößlin und Martin Bart, alle B. und Untergänger zu Stuttgart in der Stadt, einen Hans Wacker als Kläger und Kaspar Herrenschmid als Beklagten in einem Streit um das Nachbarrecht an einer Mauer am Haus des Beklagten und am Hof des Klägers. Sie entscheiden u.a., daß die Mauer dem Beklagten gehören, er sie aber nicht weiter verbauen soll.