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Reversbrief über die Übertragung eines Erblehens an Hans Müller, Einwohner zu Kleineislingen, durch das Stift zu Faurndau; das Lehen umfasst eine Mühle, die "Obermühle" genannt; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 6 Pfund Heller und 1 weiteren Pfund Heller als Gegenwert für erbringende Fronleistungen, sowie 2 Fastnachtshühner, 2 Herbsthühner und den Zehnt von allen Einkünften aus dem Lehen; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss den Chorherren des Stifts Oberhofen jeweils 10 Gulden Weglohn und 10 Gulden Handlohn gezahlt werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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