Johann Werner Freiherr von Dobbe reversiert über seine Belehnung mit dem Gut zu Hordell, jetzt Hohlman genannt, und dem Brüggeman, jetzt am Ende genannten Gut [= Endemanns- oder Brüggemansgut] zu Frintorp (-trop). - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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