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Vertrag zwischen Abt Lennhart, dem Konvent des Klosters Adelberg, dem Propst und Kapitel des Stifts Göppingen einerseits und dem Propst und Kapitel des Stifts Faurndau andererseits wegen des Zehnts auf einem Grundstück, welches früher der Anna Zitlin und nun dem Erhart Eckhart von Wangen gehört; es wird entschieden, dass der auf dem Grundstück stehende Grenzstein gleichzeitig auch die Zehnteinzugsgebiete der Stifte markieren soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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