Es wird bekundet, dass in der Sache zwischen Heinrich Stahel und etlichen von Landau wegen der Vormundschaft über die Kinder von Heinrichs Bruder beredet worden ist, dass man zwischen den Töchtern und weiteren Kindern eine Teilung vornehmen und den "unberaten" Kindern neben Heinrich Stahel den Baumann (Buwman) zu Landau zum Vormund setzen soll, was beide Parteien gelobt haben. Die Vormunde sollen mit gemeinem Rat zum besten Nutzen der Kinder handeln und jährlich vor dem Vogt zu Germersheim und einem Ratsherrn zu Landau Rechnung über die Vormundschaft ablegen. Dies soll vorgenommen werden, weil die Kinder dem Kurfürsten Philipp von der Pfalz zustehen. Diese Beredung ist in Anwesenheit der pfalzgräflichen Räte, namentlich des Bischofs [Johann] von Worms und dem Hofmeisters [Jakob von Fleckenstein?] geschehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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