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Hans Götz, derzeit B. zu Winnenden, wegen Bruchs eines Treueversprechens, unerlaubten Entfernens außer Landes und Bedrohung etlicher Einwohner daselbst gef. und einer Leibesstrafe verfallen, jedoch aus Barmherzigkeit begnadigt und auf künftiges Wohlverhalten freigel., schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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