Mainz, 1626.12.30. (Richter Münzentaler). Nach dem Ableben der Vormünder (Heinrich Stahl und Wolf Beck) des nachgelassenen Sohns (Konrad) des Matthes Nestler sind am 4.12.1620 Heinrich Engel und Johann Reinhardt als Vormünder bestimmt worden, die nunmehr, nach Vorlage der Vormundschaftsrechnung (15.12.1626) von vom volljährig gewordenen Pflegsohn in Gegenwart des Stadtgerichtsschreibers Peter Schlosser quittiert werden. Z.: Claudi Bretton und Leonhard Rödel.

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