Sigmund Erzherzog zu Österreich, zu Steyr, Kärnten und Krain, Graf zu Tirol etc. erneuert und bestätigt als Herr und Landesfürst den Bürgern der Stadt Veringen ihre Gnaden, Freiheiten und Privilegien, die sie von den Fürsten von Österreich erworben haben, ihre alten Gewohnheiten und auch ihre Freiheiten, die sie von den verstorbenen Grafen Wolfrat und Heinrich von Veringen lt. (inserierter) Urkunde von 1326 Mai 4 (Sonntagnach Walpurgis) haben, doch unschädlich an der gewöhnlichen Steuer, die sie zu geben schuldig sind, und an den Herrlichkeiten, Obrigkeiten und Gerechtigkeiten