Papst Pius II. gestattet dem Pfalzgrafen Rupert, Propsten zu Würzburg, (nachherigen Erzbischof von Köln) sich einen Beichtiger zu wählen, der auch in reserveirten Fällen Absolution erteilen könne. d. Mantue, prid. Kal. Novemb., pont. anno II.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...