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Philipp Weimer, Bürger zu Haberschlacht, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er wider des Landesherrn Mandate und Befehle ins Ausland gegangen ist und anderen Landesherrn dienen wollte, schwört Urfehde und verspricht, bei Aufforderung vor Gericht zu erscheinen und nicht zu fliehen, auch in Zukunft ohne Wissen und Erlauben des Landesherrn keinem anderen Herrn zuzuziehen, ferner seine Atzung und alle entstandenen Kosten zu bezahlen und leistet eine Bürgschaft von 100 Gulden. - Bürgen: Sebastian Weimer, Pfarrer zu Botenheim, sein Bruder, und Cunlin Schneider ("Schnyder") zu "Kirchen am Necker" [Kirchheim], sein Schwager

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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