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Vogt und Richter zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden in einem Streit zwischen Abt Werner [Glüttenhart] von Bebenhausen wegen des Hofs Waldhausen (Walthusen) und dem Gerichtsverwandten und Bürger zu Tübingen (Tüwingen), Eitel [Yttel] Brüning, dahin, dass der Letztere das Kloster an seiner Tratt und Zufahrt auf der Viehweide durch Bauen von Häusern, Ziehen von Gräben und Zäunen laut des alten Vertrags zwischen dem Kloster und der Stadt Tübingen (Tüwingen) wegen Trieb und Zufahrt in jenen Gegenden nicht hindern, jedoch das Recht haben solle, eine Scheuer zur Aufbewahrung seines Futters daselbst zu haben und sein Vieh wie andere Tübinger (Tüwinger) Bürger auf die Weide dorthin zu führen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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