Hettschelhanns, B. zu Nürtingen, im Gefängnis der Fürstin Elisabeth zu Nürtingen gef., weil er im öffentlichen Bade schändliche Drohreden geführt hatte, wie: er habe einen Degen, der müsse bald einen Menschen haben, den wolle er sauberer scheren als der Henker zu Stuttgart schert, jedoch auf seine eigene, sowie auf Bitten seiner Frau und Freunde der rechtlichen Strafverfolgung enthoben und wieder freigelassen, schwört U. und gelobt, solches nie wieder zu tun.