Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er einen Vergleich zwischen seiner Muhme Margarethe, geborene Herzögin von Geldern und Witwe, und ihrem Sohn Johann I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, errichtet hat, wonach Margarethe ihrem Sohn das Amt Simmern, ihr Wittum, zukommenlassen soll, dieser ihr dagegen als "morgengabe an des stat" das Schloss Bolanden [Neu-Bolanden] mit Zubehör sowie jährlich 1.600 Gulden Gülte auf Lebtag reichen soll. Herzog Johann hat ihr als Teil der Gesamtsumme namentlich 355 Gulden auf die Zölle Bacharach und Kaub verschrieben, die von Kurfürst Philipp herrühren. Dieser gibt seine Zustimmung zu der Anweisung und verpflichtet sich zur jährlichen Auszahlung an Margarethe auf ihren Lebtag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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