Papst Honorius (III) nimmt das Kloster st. Ludgeri bei Helmenstat
mit dessen gegenwärtig in seinem Besitz befindlichen und künftig rechtmäßig
erworbenen Gütern in seinen Schutz, und bestätigt ihm seine sämmtlichen,
insbesondere die zu Ingersleve und Karlestorp belegenen, Besitzungen. - Dat.
Laterani V Kal. Dec. pontif. anno quinto (1220)-. (Mit der
Bulle.)