Margret Blunderer, Ehefrau des Hans Wunderer aus Stuttgart, wegen sittlicher Vergehen und Ehebruchs im Rückfall, auch Verführung anderer zur Unsittlichkeit erneut festgenommen und der Strafe des Rutenauspeitschens verfallen, jedoch auf Fürbitten dieser Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., fortan ihren "Buhlen" Clas Büchsenmaister zu meiden, auch kein Geld von ihm anzunehmen, Kuppelei zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, andernfalls die Obrigkeit Macht haben solle, sie ohne Rechtsverfahren an den Pranger zu stellen, mit Kot zu bewerfen und mit Ruten aus der Stadt peitschen zu lassen sowie des Landes zu verweisen, nimmt diese Strafartikel anstatt eines Rechtsverfahrens an, gelobt eidlich, ihnen Folge zu leisten, und schwört U. M. Blunderer war vormals unter dem Verdacht des Ehebruchs mit Clas Büchsenmaister zu Stuttgart gef. und mit der Verwarnung freigel. worden, den Büchsenmaister zu meiden, andernfalls sie mit Ruten aus der Stadt geschlagen würde. Sie hatte sich jedoch nicht daran gehalten, sondern den B. im Zwingelhof, desgleichen öfters in des alten Hillenmaiers Haus und in der Kirche der Prediger bei Tag und gegen die Nacht getroffen, aus der sie mit guten und bösen Worten getrieben werden mußte.