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Anordnungen und Bekanntmachungen Kurfürst Friedrichs über die Annahme der Königswürde; Verordnungen König Friedrichs I. und König Wilhelms I. über die Begehung des 1. Januar als Gedenktag der Erhebung Württembergs zum Königreich
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Anordnungen und Bekanntmachungen Kurfürst Friedrichs über die Annahme der Königswürde; Verordnungen König Friedrichs I. und König Wilhelms I. über die Begehung des 1. Januar als Gedenktag der Erhebung Württembergs zum Königreich
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 31 Geheimer Rat I
Geheimer Rat I >> 1. Königliches Haus und Hof
1805-1817
Darin: Originalmanifest vom 01.01.1806 über die Annahme der Königswürde; Verleihung eines General-Feldzeugmeister-Ranges an den Regierungspräsidenten von Taubenheim und den Staatsminister von Mandelsloh am 01.01.1806; Gesuch der Stadt Wildbad (Lkr. Calw) vom 16.01.1806 um die Zuteilung weiterer Amtsorte; Untersuchungen über eine gesetzwidrige Versammlung in Waiblingen (Rems-Murr-Kreis)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.