Wolf Hannelin aus Hebsack, wegen seines freventlichen Verhaltens gegen die armen Leute zu Hebsack und die Obrigkeit zu Schorndorf gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und Gönner begnadigt, schwört U. und verspricht eidlich, künftig das Amt Schorndorf ohne Erlaubnis der Amtleute nicht mehr zu verlassen, in Streitigkeiten sein Recht nur auf dem ordentlichen Rechtswege zu suchen und keine fremdes Gericht anzugehen, fortan auch Ehre und Nutzen des Fürstentums zu fördern und dessen Schaden zu wenden, den Geboten der Amtleute und ihrer Verweser nachzukommen und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen. Hannelin hatte die Leute zu Hebsack wider ihr Rechtserbieten mit Schlägen und Gewalttätigkeiten bedroht, sie auch, obschon ihm der Rechtsweg im Fürstentum Württemberg nicht verwehrt war, mit fremden Gerichten "bekhümbert" und, als sie von dort vorgefordert wurden, das Geleit gebrochen und die von Hebsack geschlagen. Endlich hatte er wider Pflicht und Eid zugunsten Herzog Ulrichs geredet. Bürgen (200 fl): Hans Hannalin von Rohrbronn und Hütdoma [Thomas Hut] aus Winterbach.