Hans Christian von Pleidelsheim wird wegen Diebstahl dahin bestraft, dass er noch so lang im Gefängnis bleibt, bis er 4 Wochen gelegen wäre und folgendes auf Bezahlung seiner Atzung dergestalt ausgelassen wurde, dass er oder seine Freunde allen denjenigen denen er gestohlen, darum den Willen machen und dazu eine ernstliche Urfehdverschreibung geben soll, alle heimlichen und öffentlichen Zechen, Gesellschaften und Wirtshäuser (er müsste denn über Feld zeihen und in Wirtshäuser einkehren) zu meiden.