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Fürstlicher Befehl, betr. den durch Hans Revender zu Hallwangen an die Herrschaft für Wiesen in Hallwangen zu entrichtenden Urbarzins von 5 ß sowie ein weiterer Befehl, betr. den Kauf des Kaplaneihauses zu Hallwangen durch Hans Revender, wonach das Angeld von 10 fl. an den Kirchenkasten zu entrichten, während die übrige Kaufsumme von dem Vogt zu vereinnahmen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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