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Kaiser Friedrich III. gebietet Graf Ulrich V. gemäß seiner in Landshut mündlich gegebenen Zusage, die Einkünfte des Domkapitels in Cannstatt vom Arrest freizugeben.
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Kaiser Friedrich III. gebietet Graf Ulrich V. gemäß seiner in Landshut mündlich gegebenen Zusage, die Einkünfte des Domkapitels in Cannstatt vom Arrest freizugeben.