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Wendel Betz aus Obereisesheim, zu Weinsberg gef., weil er die Untertanen von Kloster Lichtenstern zu schädigen gedroht hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft wieder freigel., schwört U. und gelobt dabei, gegen die Herrschaft Württemberg, das Kloster Lichtenstern und deren Untertanen nur auf dem Rechtswege und an den Orten, die der Landfrieden und das gemeine Recht zulassen, zu handeln. Er stellt drei Bürgen, die sich eidesstattlich verpflichten, ihn im Falle des Bruchs dieser Verschreibung unverzüglich ins Gefängnis zu überantworten, andernfalls dem Amtmann zu Weinsberg, Sebastian Breuning, 50 fl zu bezahlen. Bürgen: 1) Lorenz Hann, sein Stiefvater 2) Peter Berweck 3) Hans Hetzler, seine Schwäger, alle drei zu Obereisesheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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