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Jorg von Gundolfing, Hofmeister des Herzog Albrecht III. von Bayern, gibt zusammen mit den herzöglichen Räten Johann, Propst von Kloster Jlmu(e)nnster ((1)), Conrat vom Eglofstain, Kammermeister, Ja(e)n von Sedlitz, Otto Pientzenawer, Cristoff Hohenrainer, Wilhalm [von Maxlrain] u. Hanns Machselrainern in der Klage des Caspar Tettinger gegen Bischof Friedrich II. von Regensburg, vertreten durch Conradt Pla(e)ssing, um die Fähre (vrfar) in Frettenkouen ((2)), von der der Kläger behauptet, sie vom verstorbenen Conrat Verg über seine (des Klägers) Ehe mit einer der Tochter des Verstorbenen zumindest anteilsmäßig geerbt zu haben, wie es ihm (dem Kläger) auch schon von den Amtleuten des verstorbenen Herzog Wilhelm III. von Bayern bestätigt worden wäre, während beklagte Seite behauptet, eben dieser verstorbene Herzog Wilhelm III. hätte anerkannt, dass die strittige Fähre zur Hofmark Awburg ((3)) u. damit zum Landgericht Werd ((4)) gehöre, Gerichtsbrief dahingehend, dass beklagte Seite innerhalb von sechs Wochen einen eidlichen Beleg des Landgerichts Wörth a.d.Donau über die Zugehörung der strittigen Fähre zum Landgericht beibringen soll. S: A. A: Gundelfing, Familie von: Georg \ Hofmeister des Herzog Albrecht III. von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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