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Wigand (Weygand) [von Redwitz], Bischof zu Bamberg, belehnt die Gebrüder Lorenz und Joachim von Streitberg (Streytberg) zu Burggrub für sich selbst und für ihren noch unmündigen und noch nicht vogtbaren Valentin Matthäus von Streitberg mit mehreren Stücken und Gütern als rechtes Mannlehen: ihrem Teil des Schlosses zum Greifenstein, das sie über ihren Vater Gabriel von Streitberg erhalten haben, drei Höfe von Nikolaus (Nickel) Kröpel, Hans Pauerschmidt und Hans Lauerhos, zwei Mühlen und eine Sölde, die Heinz Nüßlein besitzt, alles zu Oberleinleiter gelegen, außerdem eine Selde zu Oberleinleiter, die Fritz Amman besitzt und eine Wiese und einen Acker, der Weyer genannt und zu Oberleinleiter gelegen, den halben Zehnten zu Dorf und zu Feld von allem Toten und Lebendigen zu Oberleinleiter, der Wald am Eybenberg und der kleine Hof (höflein) zum Rotenstein (Rottenstein), den der Hemmerlein besitzt, zwei Güter zu Oberleinleiter (Leynleutter), die Badestube, den Hohenschmidt und das Fischwasser zu Oberleinleiter unter der Heroldsmühle (heroltzmüle) gelegen, das früher das früher Kunz (Cuntzen) von Streitberg gehört hat, einen Hof zu Brunn mit allen seinen Zugehörungen, drei Selden zu Traindorf (Treyndorf), die Kunz (Cuntz) Kaiser (Kayser), Hans Karl und Hans Saffran besitzen und deren Zinsleistungen genannt werden, den vierten Teil des Getreidezehnten zu Traindorf, eine ebenfalls dort gelegene Wiese, die an Hans Otten von der Reutwiese stößt. Alle genannten Güter und Stücke mit ihren Nutzungen sowie Zu- und Eingehörungen waren früher eigen und wurden durch die Lehenmachung ihres verstorbenen Vaters Gabriel von Streitberg vom 7. Februar 1523 (am Sambstag nach unnser lieben Frauenn tag lichtmeß) zu Lehen des Bischofs von Bamberg und dem Hochstift Bamberg. Außerdem werden Lorenz und Joachim von Streitberg für sich selbst und für ihren noch unmündigen und noch nicht vogtbaren Valentin Matthäus von Streitberg mit einigen weiteren Gütern und Stücken als rechtes Mannlehen belehnt: das Schloss zu Burggrub (Grub) zusammen mit dem Graben und allen Wiesen, Äckern, Gärten, Gewässern und Wäldern, den Hof zu Burggrub im Dorf, den früher die Beheim innehatten und nun Hans Zollaus innehat, drei Selden im Dorf, die von Hans Weber und Martin (Merthein) Kraussolt und die Selde über dem Keller, die Selden zum Rotenstein mit den Gärten, die früher der Hegner innehatte, den Hof auf der Litzenreut und alle Güter, die Veit von Streitberg zu Oberleinleiter hatte mit Ausnahme der Hälfte des Zehnten, den Veit von Streitberg innegehabt hatte, außerdem [die Güter] von Fritz Statter zu Stackendorf und Kunz (Cuntzen) Saffran zu Obergrub (Oberngrub), den Hof zu Brunn, den Albrecht Thym besitzt und zwei Selden, die Hans und Kunz (Cuntz) Ruffing besitzen, welche Güter und Stücke alle vom Bischof von Bamberg und vom Hochstift Bamberg zu Mannlehen rühren und ihr verstorbener Vater Gabriel von Streitberg vom Bischof von Bamberg empfangen hatte und nach seinem Tod an seine Söhne Lorenz, Joachim und Valentin Matthäus von Streitberg erblich gekommen und gefallen waren. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Bischofs von Bamberg, seiner Nachfolger und des Hochstifts Bamberg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Insbesondere soll die Belehnung Anna von Streitberg, der hinterlassenen Witwe von Gabriel von Streitberg, an ihren Rechten an diesen Lehengütern und -stücken nicht nachteilig und schädlich sein, worüber sie eine eigene Erklärung erhalten hat. Sobald Valentin Matthäus von Streitberg sein mündiges und vogtbares Alter erreicht, soll er sich persönlich beim Bischof von Bamberg einfinden und seine Lehenspflicht erfüllen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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