Auberlin Wurst aus Mönsheim, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr, Gefangennahme des Pfarrers in dessen Hause und Plünderung gef. zu Leonberg, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er zur Strafe 25 fl bezahle, seine Wehr und seinen Harnisch dem Leonberger Vogt übergebe und nur noch ein abgebrochenes Brotmesser trage, auch ohne Erlaubnis nicht mehr zeche, gelobt, sich künftig wohl zu verhalten und nichts mehr gegen die Obrigkeit zu unternehmen und schwört U.