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Papst Julius II. gestattet dem neuen Koadjutor von Fulda,
Hartmann Burggraf von Kirchberg, Domkanoniker von Mainz, und in einer
gesonderten Urkund...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1509 März 5
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimoctavo [!] tertio Nonis Martii pontificatus nostri anno sexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Julius II. gestattet dem neuen Koadjutor von Fulda, Hartmann Burggraf von Kirchberg, Domkanoniker von Mainz, und in einer gesonderten Urkunde zum Koadjutor mit dem Recht auf Nachfolge im Amt des gebrechlichen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bestimmt, Kanonikat und Präbenden, die er bisher innehatte, beizubehalten. Insbesondere gestattet er ihm die Beibehaltung des Domkanonikats von Mainz, die diesem inkorporierte Pfarre Dienheim (Duenhem), die Pfarre Ciebese [?] unter dem Patronat Georg [des Bärtigen], Herzog von Sachsen, und die Marienpfarre in Herbstein unter Laienpatronat, eine Pfründe (perpetuas capellanias) an der neuen Marienkirche von Fulda, eine Pfründe an der Marien-Magdalenen-Kirche im Kloster Fulda (intra septa), Pfründen (perpetua simplicia beneficia) an den Altären St. Sixtus und heilige vier Doktoren (quatuor doctorum) in der Pfarrkirche Fulda in den Diözesen Mainz und Würzburg. Der Papst befreit Hartmann aus eigenem Antrieb von allen möglichen Kirchenstrafen. Die jährlichen Einkünfte aus den Pfründen überschreiten 48 Mark Silber nicht; Hartmann darf sie bis zu drei Monate nach ungestörter Inbesitznahme seines Amtes behalten; der Papst befreit ihn von eventuell entgegenstehenden Konzilsbeschlüssen, päpstlichen Konstitutionen, Statuten und beeideten Gewohnheiten des Klosters. Die Seelsorge soll auch innerhalb der drei Monate sichergestellt werden. Nach drei Monaten muss Hartmann sie aufgeben, andernfalls gelten sie automatisch als vakant. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Personam nobis tua. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Auf der Plica rechts: (F. de Gomiel).
Auf der Plica rechts außen: (VI).
Auf der Plica unter den Bullenschnüren: (Ioannes de Pelagiis).
Unter der Plica links außen: (Martius).
Unter der Plica links: (LXX [70 grossis] A. Draco / F. de Lumeta [?]).
Unter der Plica links: (Iohannes Camillottus).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (Le firmamus pro Anc[...] [?] dominorum [?] SR / G. de Salazar).
Unter der Plica links auf der Innenseite außen: (Sancto LXX [?] Iohanne quia ad tres mensis).
Unter der Plica rechts unten: (P. Paulus Urtia [?] pro annatis ??? d VIII Iul IIII / For. Leonius pro comp).
Unter der Plica rechts auf der Innenseite: (Sott et G. de gratianis experti [?] sunt dux ??? et / quadraginta absque annatarum [?] et munimentis [?] furtiis [?]).
Auf der Rückseite in der Mitte: (Registrata Colotuis).
Auf der Rückseite unter den Bullenschnüren auf dem Kopf stehend: (F. de Parma).
Auf der Rückseite rechts auf dem Kopf stehend: (P. de Ben. [?]).
Vgl. Nr. 1403.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.