Zunftmeister, Zwölfer und Meister des Handwerks der Grautucher in Ulm bekennen, dass sie Prior und Konvent des Dominikanerklosters ("ze den Predigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] einen jährlichen Zins von 12 Pfund Heller entrichten müssen. Dieser Zins gefällt von der Walkmühle in Ulm [abgegangen, Bereich vor Bahnhofstraße 10] bei der Deutschordenskommende [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] und der dazu gehörenden Hofstatt und wurde von dem verstorbenen Ludwig Krafft den Dominikaner übergeben. An Stelle dieses Zinses haben ihnen nun die Grautucher die folgenden anderen Jahrzinsen überlassen: - Von Köpffingers Haus, Garten und Hofstatt in Ulm bei der Dreikönigskapelle [ehemals Frauenstraße 30] und den darauf bereits stehenden oder noch zu errichtenden Häusern 9 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung als Erstzins. - Von Haus und Hofstatt des Heinrich von Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] in Ulm in der Strüchelgasse [heute Wengengasse] hinter dem Wohnsitz des Städenlin 2 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn als Afterzins. - Von Haus und Hofstatt des Heinrich Sibolt, die vormals Johann Tischinger gehörten, in Ulm bei der Deutschordenskommende zwischen den Häusern des Klaus Maier und des Hüter 2 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung als Afterzins. Die Hälfte der Zinsen ist am 24. Juni ("vff sant Johans tag ze sunwenden") und die andere Hälfte sowie das Huhn an Weihnachten fällig. Den Zinspflichtigen steht das Recht zu, ihren Zins abzulösen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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