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Heribertus (II), Abt zu Werden, beurkundet, daß Rapertus, praepositus und custos zu Helmestad, folgende Besitzungen, die er sich erworben, dem heil. Lutgerus testamentarisch vermacht habe, von welchen in Gemäßheit der hinzugefügten speciellen Anordnung, der jährl. Ertrag theils zur Erquickung der Brüder, theils zum Unterhalte eines beständigen Lichtes, theils zur Vermehrung und Verbesserung des Kirchenschmucks, theils zur Unterstützung der Armen verwandt werden solle. Nämlich in Brunesrothe drei, von der Kirche des heil. Bonifacius in Bossenleve erkaufte Hufen, die 8 Ferdinge zahlen; in Uelebeke und zu Helmestat in Streuelingeroth zwei Höfe, die 7 Ferdingen zahlen; in Osterbaddenleue 1 Hufe, die 10, eine halbe Hufe, die 5 Ferdinge zahlt, und eine Mühle und area, die ebenfalls 5 Ferdinge zahlen, in Großen Syersleue 3 Hufen, von welchen 1 1/2 9 Helmstadtsche Scheffel, nämlich 3 Scheffel Weizen, 3 Scheffel Gerste und 3 Scheffel Hafer die zweiten 1 1/2 Hufen 15 Ferdinge zahlen; in Hotenleve eine vom Kloster Lutgeri verpfändete und von ihm für 8 Mark erkaufte Hufe, die 5 Helmstedtsche Scheffel Weizen und eben soviel Hafer zahlt; in Honstide eine 7 Ferdinge zahlende Hufe, die er für eine andere in Crispenrothe, welche 3 Ferdinge zahlte und der Capelle des heil. Petrus gehörte, von dem Propste zu Marienberg, mit einer Zugabe von 2 Mark, eingetauscht habe. - Wenn Jemand seiner Nachfolger oder irgend eine geistliche oder weltliche Person diese Verfügung anzufechten wage, so sollen sie dem Anathem verfallen und mit dem Datan und Abiron das Verdammungsurtheil empfangen. - s. anno et die. ca 1222 - (Mit 1 angehängtem Siegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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