Heribertus (II), Abt zu Werden, beurkundet, daß Rapertus,
praepositus und custos zu Helmestad, folgende Besitzungen, die er sich
erworben, dem heil. Lutgerus testamentarisch vermacht habe, von welchen in
Gemäßheit der hinzugefügten speciellen Anordnung, der jährl. Ertrag theils
zur Erquickung der Brüder, theils zum Unterhalte eines beständigen Lichtes,
theils zur Vermehrung und Verbesserung des Kirchenschmucks, theils zur
Unterstützung der Armen verwandt werden solle. Nämlich in Brunesrothe drei,
von der Kirche des heil. Bonifacius in Bossenleve erkaufte Hufen, die 8
Ferdinge zahlen; in Uelebeke und zu Helmestat in Streuelingeroth zwei Höfe,
die 7 Ferdingen zahlen; in Osterbaddenleue 1 Hufe, die 10, eine halbe Hufe,
die 5 Ferdinge zahlt, und eine Mühle und area, die ebenfalls 5 Ferdinge
zahlen, in Großen Syersleue 3 Hufen, von welchen 1 1/2 9 Helmstadtsche
Scheffel, nämlich 3 Scheffel Weizen, 3 Scheffel Gerste und 3 Scheffel Hafer
die zweiten 1 1/2 Hufen 15 Ferdinge zahlen; in Hotenleve eine vom Kloster
Lutgeri verpfändete und von ihm für 8 Mark erkaufte Hufe, die 5
Helmstedtsche Scheffel Weizen und eben soviel Hafer zahlt; in Honstide eine
7 Ferdinge zahlende Hufe, die er für eine andere in Crispenrothe, welche 3
Ferdinge zahlte und der Capelle des heil. Petrus gehörte, von dem Propste zu
Marienberg, mit einer Zugabe von 2 Mark, eingetauscht habe. - Wenn Jemand
seiner Nachfolger oder irgend eine geistliche oder weltliche Person diese
Verfügung anzufechten wage, so sollen sie dem Anathem verfallen und mit dem
Datan und Abiron das Verdammungsurtheil empfangen. - s. anno et die. ca 1222
- (Mit 1 angehängtem Siegel.)