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Kaiser Friderich [III.] erlässt aufgrund der Wirkungslosigkeit verschiedener Friedensbestimmungen, die bereits zuvor in Frannckfurt ((1)) und auf verschiedenen ksl. Hoftagen beschlossen worden waren, und trotz des Erstarkens der snöden türcken einen fünfjährigen Landfrieden, wie er auch in Anwesenheit des Papstes und vieler Reichsfürsten auf einem Reichstag in Nuremberg ((2)) vorgeschlagen worden war, wobei unter Androhung hoher Strafen jegliche Kriegstreiberei und gewaltsame Auseinandersetzungen im Reich innerhalb der nächsten fünf Jahre untersagt sind und alle Streitigkeiten vor Gericht geklärt werden müssen, selbst wenn dies den Bestimmungen der Goldenen Bulle Kaiser Karels des vierden widerspricht. S: Kaiser Friedrich III. A: Reich: Kaiser/Könige \ Friedrich III.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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