Franz Christoph von Daun (Duhn), Graf zu Falkenstein, Herr zu Oberstein, Bruch und Reipoltskirchen, bekundet, dass er für sich und seinen Bruder Lothar dem Johann Philipp von Gemmingen für diesen selbst und als Träger von dessen Brüdern Johann Konrad und Eberhard sowie dessen Vettern Reinhard, Philipp, Melchior Reinhard und Hans Sigmund von Gemmingen Leibenstadt, den Weiler und zwei Teile des Gerichts daselbst, samt allen Zugehörungen zu Erblehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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