Vor dem weltl. Richter Scherpelin vermacht "Metza" die Tuchweberin ("peplorum textrix") dem Spital zu Mainz zu einem Jahrtag 1) ihr Haus in der Kirchgasse ("Kierchgazzin") beim Garten des Plebans von St. Emmeran ("Heimeram") (Gült: 3 Schillinge Kölner Pfennige dem Arnold und seiner Ehefrau, Tochter des Reinhold, wohnhaft zum Damebiz ("zume Damebizin")), 2) all ihre Habe. - Die Spitalpriester ("plebani hospitalis") sollen jährlich 1 Schilling Heller davon erhalten. Bürgschaftserklärung der Stifterin. Zeugen: Die Bürger Rulo, Nikolaus und Peter, Gebrüder zum jungen Schwaben ("zume Jungen Swabe[n]"), und der "Probist". 1326 "feria quarta ante festum Pentecoste."

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