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Befehl der gräflich helfensteinischen Kanzlei, dass die Wirte über ihre Weinkäufe Zettel oder Rechnungen machen sollen, ferner dass die Untertanen ihr Korn nur auf dem Wochenmarkt zu Wiesensteig verkaufen dürfen
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Befehl der gräflich helfensteinischen Kanzlei, dass die Wirte über ihre Weinkäufe Zettel oder Rechnungen machen sollen, ferner dass die Untertanen ihr Korn nur auf dem Wochenmarkt zu Wiesensteig verkaufen dürfen