Urteil der württembergischen Statthalter Hans von Stadion und Hans von Sachsenheim sowie der Räte Gottfried von Weinsheim, Wilhelm Truchsess von Stetten und Hans Truchsess von Bichishausen als Schiedsrichter in einer Rechtssache zwischen der Stadt Rottweil einerseits und Heinrich von Nusplingen, Eberhard von Bachenstein, Burkart von Neueneck und Helffrich von Neuenstadt andererseits wegen Eingreifens der Stadt in eine Pfändung Heinrichs von Nusplingen gegen Konrad von Konrad von Lupfen zu Trossingen.