Die geistlichen Richter des Bischofs zu Speyer beurkunden, daß Konz Riemen genannt der Tobeler, zu Neusatz und seine Frau Metze, dem Kloster Herrenalb all ihr Gut und Habe, ausgenommen des alten Tobelers Gut zu Neusatz, das Obergut genannt, welches ihrem Sohne Kontzelin zum Erbe bleiben soll, als eine Gabe unter Lebenden um ihres Seelenheils willen gegeben haben.